Handelsrecht
UNSERE FACHGEBIETE
In der Praxis kommen Sie regelmäßig mit dem Wirtschaftsrecht in Berührung. Jeder Unternehmer schließt zum Beispiel Verträge ab oder kündigt sie. Oft geschieht dies in gutem Glauben, aber leider kommt es auch vor, dass Konflikte aufgrund von Kommunikationsfehlern entstehen. Deshalb stehen wir Unternehmen gerne mit Ratschlägen für das Tagesgeschäft zur Seite.
Durch die schriftliche Fixierung von Vereinbarungen wird Klarheit geschaffen. Was sind die gegenseitigen Erwartungen und was ist die Folge, wenn eine der Parteien eine Vereinbarung nicht einhält? Gerne denken wir mit Ihnen frühzeitig über den Abschluss einer Vereinbarung oder eines Vertrages nach. Dies gilt sowohl für einmalige Vereinbarungen als auch für Standarddokumente wie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Es ist auch ratsam, sich von uns beraten zu lassen, wenn ein Vertrag durch Kündigung, Beendigung und/oder Auflösung beendet wird.
Benachteiligte Gebiete
- Verträge
- Wettbewerbsrecht
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Forderungseinzug
- Schadenersatz- und
- Versicherungsrecht
- Verkehrsrecht
- Unlautere Geschäftspraktiken
- IKT-Recht
- Elektronischer Geschäftsverkehr
- Internetrecht
IHR SPEZIALISTEN
mr. Roel Kerckhoffs
Rechtsanwalt
mr. Philippe Kerckhoffs
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mr. Arsen Mukuchian
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