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Personen- und Familienrecht

Wenn Sie sich für eine Scheidung entscheiden, ist dies eine Entscheidung, die mit vielen Emotionen verbunden ist. Kann einer von Ihnen das Haus behalten, wie werden Sie den Inhalt aufteilen? Wenn Kinder beteiligt sind, ist es wichtig, die Dinge so gut wie möglich für sie zu regeln. Wir können Sie bei der Beratung im Personen- und Familienrecht unterstützen. Denken Sie an Aspekte wie Besuchsrecht, Aufteilung des Nachlasses oder Unterhalt.

Das Familienrecht umfasst auch das Erbrecht. Dies gilt, wenn der Verstorbene kein Testament verfasst hat. Aufgrund der Blutsverwandtschaft haben die Partner und die Kinder den ersten Anspruch auf das Erbe. Wenn sie nicht mehr am Leben sind, kommen andere Gruppen in Betracht. Die Aufteilung eines Erbes führt oft zu Problemen, weil sich die Erben benachteiligt fühlen können. Wir helfen Ihnen gerne weiter, damit diese sensiblen und emotionalen Fragen schnell geklärt werden können.

Benachteiligte Gebiete

  • Ehescheidungen
  • Erbauseinandersetzung bei Personengesellschaften oder Einzelunternehmen
  • Wartung
  • Abtrennung der Gesellschaft
  • Kontakt
  • Behörde
  • Danksagung
  • Beaufsichtigung
  • Auszug aus der Wohnung

mr. Sacha de Block

Rechtsanwalt

mr. Valérie Kerckhoffs

Rechtsanwalt & Mediator

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